PPWR kommt. Kreislauf bleibt.

Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR verändert
die Anforderungen an Verpackungen grundlegend —
auch in der Kabel-, Seil- und Rohrindustrie. Transport- und
Industrieverpackungen müssen künftig stärker dokumentiert,
recyclingfähig, materialeffizient und kreislauffähig gedacht werden.
Hildebrandt unterstützt Sie dabei, diese Anforderungen frühzeitig
einzuordnen und Verpackungslösungen zukunftssicher aufzustellen.

PPWR verstehen Unsere Lösungen

Die Lösung liegt im Kreislauf.

Die PPWR verfolgt ein klares Ziel: weniger Verpackungsabfall, bessere Recyclingfähigkeit und mehr Wiederverwendung. Für Unternehmen bedeutet das: Verpackungen müssen künftig bewusster ausgewählt, sauber dokumentiert und stärker auf Kreislauffähigkeit ausgelegt werden.

Ziel

Verpackungsabfall reduzieren, Wiederverwendung stärken, Kreislaufwirtschaft unterstützen und Ressourcenverbrauch verringern

Anforderungen

Materialtransparenz, Recyclingfähigkeit, Verpackungsminimierung sowie Nachweise und Dokumentation

Kennzeichnung

Harmonisierte Kennzeichnung und EU-weite einheitliche Standards kommen.

Quoten

Mindestrezyklatanteile, Mehrwegquoten (40% ab 2030, 70% ab 2040) und Recyclingfähigkeit werden zukünftig an strengen Quoten gemessen

Material erkennen
und richtig entsorgen

Jede Verpackung trägt Materialkennzeichnungen. Wir erklären, was die Codes für unsere drei wichtigsten Werkstoffe bedeuten.

Stahl - FE 40

Ob Materialien für unsere Stahltrommeln oder Verbindungs- und Stabilisierungselemente für unsere Holz- und Sperrholztrommeln - Stahl ist unbegrentzt recyclebar, ohne Qualitätsverluste. Die Stahltrommeln können der gewerblichen Schrottverwertung zugeführt werden und über z.B. Elektrolichtbogenöfen wieder zu neuem qualitativ hochwertigem Stahl verarbeitet werden.

Holz - FOR 50

Ob Vollholz oder Sperrholz: Unser Haupteinsatzmaterial stammt aus nachhaltiger, verantwortungsvoller Forstwirtschaft (AI-Qualität) und ist als nachwachsender Rohstoff stofflich oder energetisch weiterverwendbar. Ausgediente Trommeln werden zerkleinert und der stofflichen Weiterverarbeitung zugeführt. Erreicht der Rohstoff wirklich sein Lebensende, ist er biologisch abbaubar.

Pappe - PAP 21

Die Kerne für unsere Sperrholztrommeln werden bereits aus Altpapier hergestellt, sind über den Papierkreislauf wiederverwertbar und können mehrfach in verschiedenen Einsatzgebieten wiederverwendet werden.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung – Sie behalten den Überblick.

Die PPWR ist komplex, Materialanforderungen, Grenzwerte, Dokumentations- und Nachweispflichten, Kennzeichnungsanforderungen, Rolleneinordnung und vieles mehr. Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung und übernehmen zentrale Bausteine der Umsetzung.

Dokumentation und Nachweise

Technische Dokumentation und Konformitätserklärung

Wir erstellen die Konformitätserklärungen nach Anhang VIII für alle unsere Produkte.

Außerdem bieten wir Ihnen die Erstellung und Vorhaltung der technischen Dokumentation entsprechend der Vorgaben in der PPWR und der Bereitstellung gegenüber Marktüberwachungsbehörden an.

Unsere Produkte – heute schon für morgen gedacht

Recyclingfähigkeit und Mehrwegsysteme

Design for Recycling denken wir bei allen unseren Produkten von Anfang an mit. Alle Produkte, die wir produzieren, sind trennbar, sortierbar und in etablierten Entsorgungswegen recycelbar.

Mit unseren Mehrwegsystemen return & refund gehen wir noch einen Schritt weiter. Als Wiederverwendungssysteme im Sinne der PPWR schonen Sie Ressourcen, liefern für viele Umläufe ein zuverlässiges Handling, Transport und Lagerung und reduzieren den Verwaltungsaufwand für Sie auf mehreren Ebenen. Beide Systeme sind seit Jahren im Einsatz und decken die Trommelrücknahme, Instandsetzung und Wiederauslieferung ab – digital gesteuert über unsere Freimelde-App.

Das Ende, das keines ist.

Wiederverwendung steht bei uns an erster Stelle. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich, endet der Weg trotzdem nicht: Stahl wird eingeschmolzen, Holz weiterverarbeitet, Hartpapier dem Papierfaserkreislauf zugeführt. Der Rohstoff bleibt erhalten — nur die Form verändert sich. Praktisch ohne Verlust, nie wirklich weg.

Kunststoffe sind da deutlich eingeschränkter: Mit jedem Zyklus verlieren sie an Qualität, bis am Ende nur die Verbrennung bleibt — auch deshalb wird die PPWR hier strenger. Wer auf Holz oder Stahl setzt, muss sich um die Zukunft keine Gedanken machen.

  • Für wen gilt die PPWR und wie kann ich die Umsetzung angehen?

    Wenn Sie Verpackungen herstellen oder verpackte Produkte in den Verkehr bringen, dann sollten Sie sich mit den Anforderungen der PPWR auseinander setzen.
    Wichtig ist die eigene Rolle des Unternehmens zu kennen, denn draus entstehen unterschiedliche Pflichten und Anforderungen.
    ACHTUNG: Es gibt in der Praxis häufig Rollenüberschneidungen mit kumulierten Pflichten.
  • Was ist die PPWR eigentlich?

    Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, VO (EU) 2025/40) ist die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten — anders als eine Richtlinie muss sie nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden, sondern wirkt direkt. Ihr Ziel: Verpackungsabfall in der EU reduzieren, Recyclingfähigkeit verpflichtend nachweisbar machen und Kreislaufwirtschaft sowie Mehrwegsysteme gezielt stärken. Für uns und unsere Kunden bedeutet das, dass auch Kabeltrommeln aus Holz, Sperrholz und Stahl den neuen Anforderungen entsprechen müssen — unabhängig davon, in welchem EU-Land sie eingesetzt werden.

  • Was ist der Unterschied zwischen einem Hersteller und einem Erzeuger?

    Der Erzeuger bestimmt das Design der Verpackung und lässt sie unter eigenem Namen oder eigener Marke fertigen — er trägt die Verantwortung dafür, dass die Verpackung den PPWR-Anforderungen entspricht. Der Hersteller ist, wer die verpackten Produkte erstmals auf dem Markt eines EU-Mitgliedstaats bereitstellt — er ist für die Finanzierung der späteren Entsorgung zuständig und muss sich entsprechend registrieren.

  • Sind Ihre Trommeln bereits PPWR konform?

    Ja, bei allen unseren Produkten denken wir Design for Recycling von Anfang an mit. Sie sind modular aufgebaut und dadurch nach Materialien trennbar, sortierbar und recyclebar. Außerdem kümmern wir uns um die Umsetzung der geltenden Kennzeichnungsanforderungen sowie die Dokumentation relevanter Produktdaten. Unsere Prozesse passen wir fortlaufend an neue Entwicklungen und die kommenden delegierten Rechtsakte an. Mit unseren Mehrwegsystemen unterstützen wir Sie außerdem dabei, Ressourcen zu schonen, Verpackungen im Kreislauf zu führen und die Anforderungen der PPWR an Transportverpackungen zu erfüllen.

  • Wie unterstützt die PPWR den Umstieg auf Kreislaufwirtschaft?

    Die PPWR fördert die Kreislaufwirtschaft durch z.B. Mindestrezyklatquoten, die verpflichtende Bewertung der Recyclingfähigkeit sowie verbindliche Mehrwegquoten für bestimmte Transportverpackungen (40 % ab 2030, 70 % ab 2040). Als "wiederverwendbar" gelten in der PPWR nur Verpackungen, die in ein organisiertes Wiederverwendungssystem mit Rückgabe, Rekonditionierung und erneuter Bereitstellung eingebunden sind. Reine Mehrfachnutzung  ohne ein solches System zählt nicht zur Mehrwegquote. Mit Return und Refund betreiben wir bereits zwei etablierte Systeme dieser Art.

Haben Sie noch Fragen zur PPWR-Umsetzung?

Ob Konformitätserklärung, Mehrwegsysteme oder Erstellung der technischen Dokumentation - wir unterstützen Sie gerne persönlich und individuell.

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